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Handwerk + Ingenieure · Region Hannover · Förderung + Einbau aus einer Hand
Fachlich geprüft von unserer Energieeffizienz-Expertin und unseren Ingenieuren · zuletzt aktualisiert am 11.07.2026
Stand: Juli 2026
Am 21.07.2026 tritt die überarbeitete BEG-Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen) in Kraft. Grundlage ist der Beschluss des Haushaltsausschusses vom 08.07.2026. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die Öl-, Gas- oder Etagenheizungen gegen eine Wärmepumpe tauschen wollen, ändern sich drei zentrale Stellschrauben – und alle drei arbeiten gegen das Warten.
1. Degression alle sechs Monate. Die maximal förderfähigen Kosten sinken alle sechs Monate um 750 € – von aktuell 28.000 € auf 22.000 € bis Ende 2030. Parallel schmilzt der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte pro Halbjahr ab und läuft bis 2028 aus. Wer sein Vorhaben um zwölf Monate verschiebt, verliert damit planbar mehrere tausend Euro Zuschuss.
2. Neuer Einkommensbonus 40 / 30 / 10 %. Der Einkommensbonus wird um eine dritte Stufe von 10 % für zu versteuernde Einkommen bis 50.000 € erweitert. Damit erhalten deutlich mehr Haushalte zusätzlich zum Grundzuschuss von 30 % einen Bonus – bis zu 40 % für Einkommen bis 30.000 €.
3. Kinderzuschlag. Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind verschieben sich alle Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € nach oben. Familien rutschen dadurch oft in eine höhere Bonusstufe und erhalten spürbar mehr Zuschuss.
Insgesamt sind – abhängig von Einkommen und Altanlage – bis zu 80 % Förderquote bzw. rund 22.400 € Zuschuss möglich. Voraussetzung ist ein Antrag über die KfW, den wir für Sie technisch und formal komplett vorbereiten.
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | 16 %, sinkt alle 6 Monate um 4 Punkte (entfällt 01.08.2028) |
| Einkommensbonus | 30 % bis 40.000 € zvE | 40 % bis 30.000 € · 30 % bis 40.000 € · NEU 10 % bis 50.000 € |
| Kinderzuschlag | – | Einkommensgrenzen +10.000 € (ein minderjähriges Kind, Nachweis Meldebescheinigung) |
| Förderfähige Kosten | 30.000 € | 28.000 €, −750 € je Halbjahr |
| Maximaler Zuschuss | 21.000 € | bis 22.400 € (je nach Einkommen) |
Unverbindliche Übersicht. Maßgeblich sind die von der KfW veröffentlichten Richtlinien und der Bescheid im Einzelfall.
Der maximale Zuschuss liegt aktuell bei bis zu 22.400 € bzw. bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (28.000 €). Die tatsächliche Höhe hängt von Einkommen, Kinderzuschlag und dem Klimageschwindigkeits-Bonus für Ihre alte Heizung ab.
Neu ab 21.07.2026: Für jeden Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind verschiebt sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 € nach oben. Familien rutschen dadurch häufig in eine höhere Bonusstufe und erhalten mehr Zuschuss. Als Nachweis genügt eine Meldebescheinigung.
Ja. NEU ist eine zusätzliche Stufe von 10 % Einkommensbonus für Haushalte bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen. Mit mindestens einem Kind steigen Sie sogar in die 30 %-Stufe auf.
Die neue Richtlinie sieht eine Degression vor: Alle sechs Monate sinken die maximal förderfähigen Kosten um 750 € und der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte. Wer wartet, verliert planbar Zuschuss. Die Absenkungen erfolgen jeweils zum 1. Februar und 1. August; die erste zum 01.02.2027. Der Klimageschwindigkeits-Bonus entfällt vollständig zum 01.08.2028.
Maßgeblich ist der Steuerbescheid, konkret der Durchschnitt der beiden für den Antrag relevanten Jahre. Das zu versteuernde Einkommen liegt in der Regel deutlich unter dem Bruttoeinkommen – oft rechnen sich Boni, mit denen man nicht gerechnet hätte. Auf unserer Seite können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen direkt im Rechner grob schätzen lassen.
Ab 2027 wird der Austausch bestehender Wärmepumpen ab Baujahr 2008 grundsätzlich nicht mehr gefördert. Für bestehende fossile Heizungen bleibt die Förderung erhalten – hier lohnt sich das schnelle Handeln besonders.
Voraussichtlich ab dem 21.07.2026, sobald die KfW ihre Umstellungsphase abgeschlossen hat. Wir begleiten Sie bei der gesamten Antragstellung – technisch und formal vollständig vorbereitet, damit Sie Ihren Antrag in den ersten Tagen nach Freischaltung stellen können.
Ja. ENOFECT ist Handwerks- und Ingenieurbetrieb aus Wunstorf und berät Sie persönlich im Umkreis von rund 100 km – u. a. in Hannover, Schaumburg, Nienburg, Hildesheim und Celle.
Der Rechner ist aktuell auf Einfamilien- und kleine Reihenhäuser mit einer Wohneinheit ausgelegt. Für Mehrfamilienhäuser gelten abweichende förderfähige Kosten (+15.000 € je weiterer Wohneinheit) und ab der zweiten Einheit eine reduzierte Grundförderung von 30 %. Wir erstellen Ihnen dazu gern eine individuelle Einschätzung – rufen Sie uns kurz an oder hinterlassen Sie Ihre Daten im Formular.
Beides, aus einer Hand: Wir planen als Ingenieurbetrieb, begleiten Sie durch den kompletten KfW-Antrag – von der Antragstellung bis zur Auszahlung – und installieren die Wärmepumpe anschließend mit eigenen Monteuren – über 700 Anlagen haben wir in der Region bereits umgesetzt. Sie haben einen Ansprechpartner von der ersten Berechnung bis zur laufenden Anlage.
Fakten auf Basis des Beschlusses des Haushaltsausschusses vom 08.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid der KfW im Einzelfall.
ENOFECT ist Handwerks- und Ingenieurbetrieb aus Wunstorf und begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in der gesamten Region Hannover – von Hannover und Wunstorf über Schaumburg, Nienburg, Hildesheim bis Celle. Mit über 700 installierten Anlagen begleiten wir Sie bei Planung, Umsetzung und der kompletten Förderabwicklung mit der KfW – von der Bestätigung durch den Energie-Effizienz-Experten bis zum Auszahlungsantrag.
Hier liegt unser dichtester Projektbestand – kurze Anfahrten, schnelle Termine und viel Erfahrung mit den typischen Reihen- und Einfamilienhäusern der 1960er- bis 1990er-Jahre, inklusive der üblichen Hürden bei Heizkörpern, Warmwasser und Aufstellort.
Im ländlichen Raum dominieren Bestandsgebäude mit alten Ölheizungen. Genau hier greift der Klimageschwindigkeits-Bonus besonders oft – und macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe wirtschaftlich sehr attraktiv.
Rund um Hildesheim begleiten wir viele Altbau- und Sanierungsprojekte. Wir kombinieren die KfW-Förderung mit einer belastbaren Effizienzberatung, damit Dämmung, Heizfläche und Wärmepumpe wirklich zusammenspielen.
Größere Grundstücke bieten hier ideale Bedingungen für die Außenaufstellung moderner Split- und Monoblock-Wärmepumpen. Wir beraten vor Ort im gesamten Gebiet – ohne versteckte Anfahrtsaufschläge.